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Montag, 1. Juli 2013

Gesetzesänderung Längere Verjährungsfristen für Opfer sexuellen Missbrauchs

 
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Opfer sexueller Gewalt werden rechtlich besser unterstützt. Das entsprechende Gesetz ist am 30. Juni in Kraft getreten. Demnach verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist vom 18. auf das 21. Lebensjahr und erlischt bei schwerem Missbrauch frühestens mit dem 41. Lebensjahr des Opfers. Noch stärker werden die Fristen für Schadenersatzansprüche verlängert. Statt drei können Opfer nun 30 Jahre Ansprüche geltend machen.

Mehr Rücksicht auf minderjährige Opfer in Strafverfahren

Die Gesetzesänderung reagiert damit auf den Umstand, dass die Opfer sich oftmals erst vom Umfeld der Tat lösen müssen, um Kraft und Möglichkeiten zu finden, Strafanzeige zu stellen. Das Gesetz sieht nun auch vor, dass unabhängig von den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen kostenlos ein Anwalt hinzugezogen werden kann.

Ein weitere Verbesserung gilt den minderjährigen Opfern. Die bislang vorgeschriebenen Mehrfachvernehmungen im Strafverfahren sollen wegfallen und durch Videoaufzeichnungen ersetzt werden. Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit bei besonders sensiblen Vernehmungen häufiger ausgeschlossen werden. Die Gesetzesänderungen beruhen zum Großteil auf Vorschlägen vom Runden Tisch "Sexueller Missbrauch", der seit 2010 Erfahrungen von Opfern zum Beispiel im Zusammenhang mit Missbrauch in der Katholischen Kirche oder dem Odenwald-Gymnasium aufgearbeitet hat.

Hilfsfonds für die Betroffenen

Der vom Runden Tisch ebenfalls empfohlene Hilfsfonds für Opfer, die Missbrauch im familiären Bereich erleben mussten, ist nun ebenfalls auf den Weg gebracht. Obwohl die Länder noch immer zögern, sich finanziell an dem Hilfsfonds zu beteiligen, geht der Bund mit seinem Anteil in Höhe von 50 Millionen Euro in Vorleistung. Eine unabhängige Clearingstelle soll die Ansprüche aller Opfer klären.
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